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Sollte die Wahrung von Menschenrechten durch Unternehmen auf freiwilliger Selbstkontrolle basieren oder bedarf es staatlicher Regulierung , um Menschenrechtsverletzungen durch wirtschaftliche Tätigkeiten zu verhindern?

Nach dem im 20. Jahrhundert zwei Weltkriege die Menschheit erschüttert hatten, wurde am 10. Dezember 1948 in Paris vom UN-Generalrat die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beschlossen. In 30 Artikeln wird ausnahmslos jedem Menschen ein Leben in Würde zugesichert. So heißt es in Artikel 3: 

„Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ 

In der Erklärung wird auch darauf eingegangen, wie das im Arbeitskontext zu verstehen ist. Artikel 23 besagt unter anderem, dass 

und dass, 

„Jeder das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit [hat].“ 

„Jeder, der arbeitet, das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung [hat], die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert.“ 

Artikel 24 ergänzt, dass 

„Jeder das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub [hat].“ 

Und in Artikel 4 wird noch einmal klargestellt, dass 

„Niemand in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden [darf]; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.“ 

Die Erklärung endet mit Artikel 30, der auf Interessenkonflikte hinweist: 

„Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.“ 

Obwohl die Erklärung vor 50 Jahren verkündet wurde, deckt Human Rights Watch jedes Jahr wieder massive Menschenrechtsverletzungen im Arbeitskontext auf und trifft auf Menschen, die ihrer Rechte von Regierungen oder Unternehmen beraubt wurden. Die Betroffene haben meistens kaum Möglichkeiten ihre Rechte einzufordern: Entweder finden sie kein Gehör oder die soziale und finanzielle Not ist so groß, dass sie auf eine Arbeit angewiesen sind, die ihre Gesundheit und ihr Leben zerstört. Human Rights Watch berichtet immer wieder über dramatische Zustände unter anderem in der Landwirtschaft, in der 

Textilbranche und im Bergbau. Zum Beispiel arbeiten tagtäglich Kinder in Ghana und den Philippinen in Goldminen mit Quecksilber. Nicht nur wird ihnen damit das Recht auf Bildung genommen, das hochgiftige Quecksilber verursacht irreperable Schäden. In Usbekistan werden Menschen vom Staat zu Zwangsarbeit auf Baumwollplantagen gezwungen. Ebenso kritisch ist die Situation auf Tabakplantagen in Indonesien oder sogar der USA. Auch in der Textilbranche gibt es schwerwiegende Probleme: In Bangladesch werden Menschen, die sich in Gewerkschaften für sicherere Arbeitsbedingungen und fairen Lohn einsetzen, brutal unterdrückt. Die Arbeit von Human Rights Watch ist es genau solche Menschenrechtsverletzungen zu ermitteln und Zusammenhänge aufzudecken. Journalisten wie von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bringen die Erkenntnisse und Einzelschicksale an die große Öffentlichkeit. Gemeinsam mit den Medien setzen wir uns so für nachhaltige Veränderung ein. 

Um Veränderung herbeizuführen und gegen Verletzungen vorzugehen, müssen zunächst Täter identifiziert und Verantwortlichkeiten geklärt werden. Sehr oft geschehen Menschenrechtsverletzungen bei der Herstellung von Produkten in Billiglohn-Ländern, die letztendlich bei uns im Laden verkauft werden. Doch ist es oft für den Käufer nicht möglich zu sehen, wo und unter welchen Bedingungen jedes einzelne Teil des Produktes gefertigt wurde. In einer globalen Welt arbeiten Unternehmen frei über Ländergrenzen hinweg, stellen Zulieferer an und lassen Materialien und Produkte aus anderen Kontinenten liefern. Diese langen, unübersichtlichen Lieferketten erschweren es, Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen. Zwar ist es in erster Linie die Aufgabe von Regierungen, die Rechte der Menschen zu schützen, aber auch Firmen obliegen der Sorgfaltspflicht und müssen laut internationalem Recht sicherstellen, dass durch ihre Aktivitäten keine Menschenrechte verletzt werden. 

Der von der Bundesregierung kürzlich beschlossene Nationale Aktionsplan fordert, dass die Unternehmen sich ihrer Verantwortung bewusst werden und selber aktiv gegen Menschenrechtsverletzungen vorgehen Sollten jedoch die festgelegten Ziele des Planes nicht erreicht werden, wird geprüft, ob es in Zukunft gesetzliche Maßnahmen geben soll, die die Unternehmen dazu zwingt, die Einhaltung der Menschenrechte bei der Produktion und in den Lieferketten sicher zu stellen. In was für einem Maße und wie weit gesetzliche Regulierungen hierbei gehen sollen, wird sehr unterschiedlich bewertet. Die allermeisten Unternehmen und Industrieverbände wehren sich stark gegen jede Art von gesetzlicher Regulierung der Sorgfaltspflicht. Die zu diskutierende Frage ist, ob die Wahrung von Menschenrechten durch Unternehmen auf freiwilliger Selbstkontrolle basieren sollte oder ob es staatlicher Regulierung bedarf, um Menschenrechtsverletzungen durch wirtschaftliche Tätigkeiten zu verhindern? 

Kategorien:
Sonstiges (Schule)
Bearbeitungszeit bis
28.01.2018
Arbeitsumfang
1200 Wörter
Inserats-ID
201818112
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Erstellt von kjacobs vor 6 Jahren
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