Gründe staatlicher Eingriffe in den Markt

Erstellt von La Escribiente vor 10 Jahren
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Staatliche Eingriffe in den Markt werden entweder dadurch gerechtfertigt, dass ein Marktversagen vorliegt oder dass der Staat durch die Interventionen am Markt politische Ziele verfolgt (Norekian 2008, S. 18). Die staatlichen Eingriffe sind vielfältig und können je nach zugrunde liegender Theorie variieren. Wird der Eingriff des Staates aus Gründen der Umverteilung von Einkommen vorgenommen, so unterteilen sich die staatlichen Aktivitäten in zwei verschiedene Zweige. Zum einen wird eine Umverteilung als Transfer von den wirtschaftlich Starken zu den wirtschaftlich Schwachen vorgenommen und zum anderen werden durch Umverteilung elementare Lebensrisiken abgesichert (Breyer/Buchholz 2009, S. 7). Dabei beinhaltet die zugrunde liegende normative Theorie Kriterien und Ziele, die eine staatliche Um-verteilung rechtfertigen sollen, wohingegen die positive Theorie versucht, eine neutrale Erklärung für das Zustandekommen von Staatseingriffen und sozialpolitischen Maßnahmen zu geben, ohne dabei Werturteile zu fällen. Wird der staatliche Eingriff aus allokativer Sicht begründet, so werden in der Wohlfahrtsökonomie als normative Rechtfertigung Marktversagen und externe Effekte angeführt, die durch staatliche Umverteilung korrigiert werden sollen (Breyer/Buchholz 2009, S. 9f). Um die Effekte der Umverteilung messen zu können, beinhaltet die normative Theorie Kriterien, zu denen auch das Pareto-Kriterium gehört, die dazu dienen, die wirtschaftlichen Aktivitäten des Staates zu bewerten. Werden Umverteilungen durchgeführt, so sollten diese allerdings bestimmten Prinzipien folgen. Umverteilungen sollten sich immer auf einzelne Individuen oder Haushalte beziehen und sollten bei einer leistungsgerechten Verteilung nur durch materielle Bedürftigkeit begründet werden. Dabei soll die Verteilung effizient sein und mit einem möglichst minimalen Ressourcenaufwand durchgeführt werden (Roth 2007, S. 201f).

Welche Aufgaben dem Staat in diesem Kontext zukommen sollen und inwieweit er in den Markt eingreifen soll und welche Aufgaben man dem privaten Sektor überlassen sollte, muss mithilfe der Gründe für einen staatlichen Eingriff in den Markt und den dabei verwendeten Instrumenten näher erläutert werden.

Effizienzgründe
Wird die staatliche Umverteilung aus allokativer Sicht begründet, so werden redistributive Maßnahmen durchgeführt, um das ökonomische Effizienzziel zu verwirklichen. Diese Effizi-enz wird mithilfe individueller Präferenzen, die durch Nutzenfunktionen repräsentiert werden, ermittelt. Der Ausgangspunkt dieser Betrachtung ist der Erste Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomik, der hinreichende Bedingungen formuliert, damit auf vollkommenen Märkten jedes Marktgleichgewicht pareto-effizient ist. Staatseingriffe gelten dann im Sinne der Effizienz als gerechtfertigt, wenn eine oder mehrere Voraussetzungen des Theorems verletzt oder nicht er-füllt sind (Breyer/Buchholz 2009, S. 93). Man verspricht sich dann durch die Umverteilung positive Effekte, die insbesondere auf das Wachstum und die Höhe des Sozialproduktes wir-ken. Im Idealfall könnten die staatlichen Transfers sogar eine Pareto-Verbesserung und eine Erhöhung des Nutzens aller Teilnehmer bewirken. Von einer Umverteilung würden dann nicht nur die Transferempfänger sondern auch die Transferzahler profitieren. Für dieses Phä-nomen der Umverteilung sind spezielle individuelle Präferenzen verantwortlich, die sich in altruistischen Verhaltensweisen und Statusorientierung äußern (Breyer/Buchholz 2009, S. 59f). Eine effizienzbegründete Umverteilung kann in bestimmten Fällen zu einer verbesserten Kapitalallokation führen und zu einer Stabilisierung der Eigentumsordnung beitragen (Breyer/Buchholz 2009, S. 81ff). Im Hinblick auf die Sozialversicherung kann die Umvertei-lung zugunsten wirtschaftlich Schwacher sogar zu einer Erhöhung des Sozialproduktes bei-tragen, wenn durch die Transferzahlung die Produktivität des Transferempfängers erhöht wird. Eine ausreichende Basisversorgung und eine Verbesserung des Gesundheits- und Ernäh-rungszustandes tragen dazu bei, dass Individuen motiviert werden, Eigeninitiative zu entwi-ckeln und Humankapital zu bilden, da sie durch die staatliche Existenzsicherung von der Be-lastung des Überlebenskampfes befreit werden (Breyer/Buchholz 2009, S. 86).

Gleichheit und Gerechtigkeit
Wird im Hinblick auf den Staatseingriff distributiv argumentiert, liegt eine ungerechte Vertei-lung von Chancen und Einkommen vor und der Staat greift lenkend ein, um diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen (Breyer/Buchholz 2009, S. 9). Hinter umverteilungspolitischen Maßnahmen, die mit dem Gleichheitsziel begründet werden, stehen ethisch-moralische Motive, die eine Begründung dafür geben, dass die in der Gesellschaft existierende ökonomische Ungleichheit reduziert werden soll (Breyer/Buchholz 2009, S. 13). Staatseingriffe, die aus Gründen der Gleichheitsorientierung und Gerechtigkeit vorgenommen werden, sollen dazu führen, dass wirtschaftlich schwachen Bürgern geholfen und ihnen durch eine Umverteilung von Reich zu Arm ein Existenzminimum zur Verfügung gestellt wird, wenn sie nicht aus eigenen Kräften für ihren Lebensunterhalt sorgen können (Breyer/Buchholz 2009, S. 7). In diesem Zusammenhang ist immer die materielle Wohlstandssituation ausschlaggebend für eine Umverteilung. Der Staat trägt dann dafür Sorge, dass jeder Bürger eine Mindestsicherung erhält. Diese Mindestsicherung ist nicht über eine bestimmte Transferhöhe definiert sondern gibt nur vor, dass keiner in der Gesellschaft einen gewissen Lebensstandard unterschreiten soll (Roth2007, S. 202f). Neben dem Ziel der Gleichverteilung kann der Staat mit seiner Verteilungspolitik auch darauf abzielen, Chancengleichheit herzustellen oder Armut zu beseitigen oder zu vermindern, indem er Transferzahlungen an die tatsächlich Bedürftigen der Gesellschaft leistet, denen es aus eigenen Kräften und Mitteln nicht möglich ist, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Um die Armen zu identifizieren, muss eine Armutsschwelle festgelegt werden oder es müssen Armutsindikatoren verwendet werden, anhand derer die tatsächlich Bedürftigen erfasst werden (Breyer/Buchholz 2009, S. 44f).

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