Sklaverei im Römischen Reich - ein Essay

Erstellt von animal_rationale vor 6 Jahren
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Selbst- statt Fremdversklavung als Ausgangspunkt

Zwei schillernde Begriffe begegnen einem, der sich der Aufgabe stellt, einen ca. fünfseitigen Essay über Sklaverei im Römischen Reich zu verfassen. Zum einen die „Sklaverei“, insofern sie eine vom gegenwärtigen mitteleuropäischen Standpunkt der Wohlstandsgesellschaft aus betrachtet historische Angelegenheit zu sein scheint. Wenn man auch bei vielen Gelegenheiten von der Selbstversklavung des postmodernen Menschen unter den Zwang der Öffentlichkeit, des Materialismus, der ständigen Verfügbarkeit usw. hören und lesen kann, so ist dieser Mensch doch zugleich durch nichts so gekennzeichnet, wie durch das hohe Maß an Freiheit. Zum anderen ist da die Rede vom „Römischen Reich“, das dank monumental anmutender Inbild-Setzungen wie „Ben Hur“ (1959) oder „Gladiator“ (2001) und nicht zuletzt wegen einer französischen Comic-Serie, in der die Geschichte eines widerständigen gallischen Dorfes gegen die Weltmacht erzählt wird und von „spinnenden Römern“ die Rede ist, auch über den Kreis von Latein-SchülerInnen hinaus große Faszination und Anziehung hervorzurufen vermag.

Der Ort jedoch, an dem die beiden Phänomene zusammentreffen, ist kein anderer als die Geschichte selbst. Die Sklaverei war fester Bestandteil der römischen Gesellschaftsordnung und gehört folglich integral zu dem Bild, das sich in historischer Rückschau in die große Zeit Roms ergibt. Die folgenden Ausführungen werfen wenige ausgewählte Schlaglichter auf Wege in die Sklaverei und Wege in die Freiheit und bilden einen skizzenartigen Beitrag zur „Sklaverei im Römischen Reich“.

Der Weg in die Sklaverei

Die Sklaverei war im Römischen Reich so stark verwurzelt, dass sie als Status im Personenrecht festgehalten wurde: Demnach muss unterschieden werden, „quod omnes homines aut liberi sunt aut servi.“[1] Die Gruppe der liberi setzte sich zusammen aus den von Geburt her Freien (ingenui [2]) einerseits und den Freigelassenen (libertini[3]), denen ihr Herr die Freiheit geschenkt hat, andererseits. Auf einer ersten Ebene setzt sich die römische Gesellschaft demnach zusammen aus Freien, Freigelassenen und Sklaven. Letztere sind Eigentum ihres Besitzers und gelten rechtlich als res, und damit nicht als Person.

Diese Verankerung im Personenstandsbegriff setzt freilich die faktische Präsenz von Sklaven voraus. Die sehr früh bezeugte Sklaverei ist kein Alleinstellungsmerkmal der Römer; vielmehr ist sie in allen benachbarten Kulturen ebenso vertreten. Diese Beobachtung führt uns das zur Frage, wie man denn überhaupt zum Sklaven geworden ist.

Es gab verschiedene Wege, die einen in die Sklaverei führten. Auf den mores maiorum beruhte der älteste Weg, nämlich die Versklavung Kriegsgefangener.[4] Dabei ist hervorzuheben, dass eine frühzeitige Kapitulation des unterlegenen Gegners ein Mittel zur Verhinderung derselben sein konnte.[5] Seit dem 3. Jahrhundert v. Chr. war der Zustrom Kriegsgefangener, die zu Sklaven wurden, kontinuierlich geblieben, ab dem Jahr 167 v. Chr. nahm er enorm zu, da die wachsende Zahl der Sklaven mit der kriegerischen Ausdehunung des Reiches einherging.[6] Trotz des Bedarfes an Sklaven, sind die Kriege politisch motiviert und nicht zur Sklavengewinnung zu sehen.

Wurde man als Kind einer unfreien Frau geboren, war man selbst von Geburt an Sklave und gehörte zum Besitz des Herren der Mutter.[7] Diese beiden ersten Wege in die Sklaverei beschreibt Marcianus, wenn er schreibt: „Iure gentium servi nostri sunt, qui ab hostibus capiuntur aut qui ex ancillis nostris nascuntur.“[8]

Eine eigenartige Methode, über deren Ursprungs-Motive sich spekulieren lässt, ist der betrügerische Selbstverkauf - ob die Aufstiegmöglichkeiten, die eine Freilassung aus der Sklaverei mit sich brachten, tatsächlich die Selbstversklavung hinreichend erklären, ist der Diskussion wert.[9]

Weiter ist die Verurteilung zu lebenslänglicher Sklaverei (Strafsklaverei) zu nennen, die mit der Arbeit in Bergwerken oder Steinbrüchen, oder auch der Beteiligung bei Gladiatorenspielen und Tierhetzen verbunden war, und damit einem Todesurteil gleichkam.

Schließlich sind Findelkinder (expositi) nicht zu unterschätzen. Das Aussetzen von (freien oder unfreien) Kindern „ist eine der am konsequentesten praktizierten Formen der antiken Gebortenkontrolle.“[10] Entscheidend ist nun, dass der Finder eines solchen Kindes, dieses zu seinem Sklaven machen konnte.[11] Die Möglichkeit, die Risiken von Schwangerschaft und Geburt zu vermeiden, steigerte die Nachfrage nach expositi ebenso wie die Gelegenheit, diese zu professionellen Bettlern auszubilden – zweifelsohne besonders perfide Beweggründe.[12]

Zu Beginn des 1. Jahrhunderts v. Chr. nimmt der Sklavenhandel deutlich zu. Vor allem die Piraterie wird zu einer der „Hauptquellen, aus denen sich die mittelmeerischen Sklavenmärkte speisten.“[13]

Berücksichtigt man, dass die Versklavung durch Kriegsgefangenschaft den weitaus größten Teil ausmachte, lässt sich festhalten, dass der Nachfrage an Sklaven „überwiegend aus exogenen Quellen“[14] nachgekommen wurde.

2 Der Weg in die Freiheit

Eine römische Besonderheit[15] stellen die möglichen Wege in die Freiheit dar. Wie fest die Sklaverei Teil der Gesellschaftsordnung war, so etabliert war auch die erneute Gewinnung der Freiheit und die Einrichtung der Freilassung. Gerade wegen der gleichzeitig so großen Selbstverständlichkeit und Integration der Institution Sklaverei stellt diese eine Auffälligkeit dar.

Die Entlassung (manumissio) konnte auf unterschiedliche Arten stattfinden, mit denen auch ein bestimmter Grad erworbener Rechte verbunden war. Diese Arten sind nach Gaius „aut enim cives Romani aut Latini aut dediticiorum“[16].

Die höchste Form davon ist die Gewinnung der vollen Freiheit und des römischen Bürgerrechts. Diese Manumission wurde vor dem Prätor (vindicata) vollzogen, erfolgte während des alle fünf Jahre stattfindenden Zensus oder auf testamentarischem Weg. Umgekehrt bedeutet dies: Nur Sklaven im Alter von über 30 Jahren (seit der lex aelia sentia), die im quiritischen Eigentum des Herrn standen und auf eine dieser drei offiziellen Weisen freigelassen wurden, waren in der Folge Träger des römischen Bürgerrechts (Romanitas).[17]

Neben diesen öffentlichen Arten der Freilassung gab es desweiteren, wenn auch nicht sehr häufig, die Freilassung unter Freunden, durch einen Brief, beim Gastmahl oder am Tisch sowie im Zirkus oder im Theater. Da diese im privaten Rahmen stattfanden und ihnen dadurch die öffentliche Bestätigung fehlte, erhielt der Freigelassene mit der Latinitas zwar nur ein minderes Bürgerrecht, welches aber die volle Freiheit zu Lebzeiten mit sich brachte.[18]

Während den Freigelassenen selbst die Übernahme öffentlicher Ämter und der Kriegsdienst noch verschlossen waren, stand ihren Kindern dies offen.[19] Die Zahl der Freilassungen wuchs in der späten Republik sehr stark an und bald bildeten die liberti eine bedeutende gesellschaftliche Gruppe. Der massenhafte Anstieg führte soweit, dass ihre große Anzahl sowohl politisch als auch sozial für staatsgefährdend erachtet wurde.[20] Daraufhin versuchte Kaiser Augustus gesetzlich eine Eindämmung der Praxis zu erreichen. Die lex fufia canina (2 v. Chr.) legte die Anzahl der Sklaven, die ein Herr freilassen durfte, als degressive Quote fest. Mit der lex aelia sentia (4 n. Chr.) wurde zusätzlich das Mindestalter von Freizulassenden auf 30 Jahre angehoben.[21] Ziel dieser Gesetze war es zwar, Sklaven länger in ihrem Status zu halten und dadurch den natürlichen Versklavungsprozess der Zeugung unfreier Kinder zu befördern, so ist der erhoffte Erfolg sehr fragwürdig. Eher scheint es so, dass sich in der Folgezeit die Freilassung im Alter von 30 Jahren zum Regelfall entwickelt hat.[22]

Dieses Phänomen wirft die Frage nach seinen Ursachen auf: Was machte es derart attraktiv, seinem Sklaven - und damit immerhin einem Teil des Besitzes! - die Freiheit zu schenken?

Die manumissio bedeutete keine völlige Emanzipation von dem Herrn. Als Freigelassener gehörte man nicht mehr der familia sondern der Klientel des ehemaligen Herren an. Es bestand weiterhin eine enge Verbundenheit und Abhängigkeit. Man ging die Verpflichtung ein, dem Patron Gefolgschaft (obsequium) zu leisten und ihm weiterhin Dienste zu erbringen.[23] Diese Bindung konnte auf der einen Seite wirtschaftlich geprägt sein, indem man den in Not geratenen Patron unterstützte oder in seinem Auftrag tätig war.[24] Eine andere Seite bildet das Prestige und die Einflussnahme: Freigelassene zeichneten sich meist durch ihre besondere Nähe und Treue zum Herren aus. Als solche waren sie die geeignetsten Personen für die Verwaltung und Geschäftsführung von Besitztümern. Gleichzeitig aber konnte eine große Gruppe von Freigelassenen hilfreich sein, die eigenen politischen Interessen in der Volksversammlung durchzusetzen. Daher verwundert es nicht, dass sich führende Familien eine große Gefolgschaft Freigelassener aufbauten.[25]

Schon an diesen zwei Punkten der ökonomischen und gesellschaftlich-politischen Instrumentalisierung der Freilassung, kann man ablesen, wie trügerisch diese Einrichtung ist: Denn humanitäre Absichten anzunehmen, würde der Sachlage nicht gerecht. Schließlich betrifft die manumissio ohnehin nur einen ganz bestimmte Gruppe Sklaven, nämlich vorzüglich die in der Stadt Tätigen, die mit höheren Aufgaben betraut waren und denen das Erwerben eines peculium möglich war.[26] Betrachtet man die Freilassungen unter dem Aspekt der Sklavenfürsorge, gilt es wohl Stefan Knoch in seiner Einschätzung zu folgen, dass die Sklavengesetzgebung „die Sicherung des Systems ‚Sklaverei‘ und damit die des sozialen status quo‘“[27] verfolgte. Die Sklaverei hat mit der Freilassung den Charakter der Ausweglosigkeit verloren und bietet sogar die Chance eines ungeahnten sozialen Aufstiegs. Die Freilassung wiederum verankert die Sklaverei in der Gesellschaft, macht sie gewissermaßen gesellschaftsfähig. Mit anderen Worten:

„Verbunden mit demographischen und ökonomischen Aspekten waren Sklaverei und Freilassung als zwei Seiten einer Medaille für die Gesamtgesellschaft so bedeutsam, dass eine Aufhebung der Institution Sklaverei in der römischen Antike außerhalb jeglicher Vorstellungen lag und deswegen auch von niemandem gefordert wurde.“[28]

Freilich nur unter dem Gesichtspunkt der verwehrten unmittelbaren Zugriffsmöglichkeit ist auch die Flucht in den Bereich der Freilassung anzusiedeln. Das Thema der fugitivi bildet einen spannenden eigenen Bereich, dem in diesem Rahmen nicht nachgegangen werden kann. Aber bewusst und plakativ sei die Flucht als Form der zurückgewonnenen Freiheit postuliert.[29]

3 Wiederentdeckung der Freiheit in historischer Rückschau

Einmal Unfreiheit und zurück - so könnte man diesen Essay überschreiben. Ohne Frage bietet sich nur ein Fragment, ein Ankratzen von Themen auf der Oberfläche. Aber dennoch zeigt sich, worum es im Kern geht und in der Retrospektive gehen muss: die Freiheit der menschlichen Person. In den hinführenden Worten wurde die Freiheit als das Merkmal unserer Tage postuliert - dabei möchte ich zunächst thesenartig auch bleiben. Und doch bleibt dieser Blick einseitig. Hört man im Jahr 2012 den Bundespräsidenten der BRD sprechen, gewinnt man den Eindruck, dass man den Blick gar nicht über die bundesdeutschen Grenzen hinaus richten muss, um mit dem Thema der Freiheit konfrontiert zu werden. Scheinbar besteht auch in unserem Land und in unserer Zeit diese Notwendigkeit. Die Selbstverständlichkeit, mit der die Nachwende-Generation Freiheit erlebt und sie interpretiert, darf diese nicht in eine Passivität verfallen lassen, die den aktiven Einsatz für die Freiheit vernachlässigt.

Als Kontrastfolie kann die Sklaverei in der Antike Impulsgeber sein - aber wohl noch viel mehr eine Warnung vor jeglichen Entwicklungen, die Tendenzen zu Versklavung und Scheinhumanität in sich tragen, wie es sie voll ausgeprägt schon in der Sklaverei des Römischen Reiches gegeben hat. In ihrer Antrittsvorlesung verweist die Historikerin Heike Grieser im Jahr 2011 (!) auf Millionen von Menschen, die gegenwärtig in der Sklaverei leben und sieht darin die „Aktualität dieser Problematik, die den Anstoß gibt, sich mit der antiken Sklaverei zu beschäftigen“[30] In diesen Kontext eingeordnet will sich dieser Beitrag verstanden und gelesen wissen.

[1] Gaius inst. 1,9 (Manthe TzF 81, 38).

[2] „Ingenui sunt, qui ex matre libera nati sunt” Dig. Marcian 1,5,5,2 (Corpus Iuris Civilis 2, 118).

[3] „Libertini sunt, qui ex iusta servitute manumissi sunt” Dig. Gaius 1,5,6 (Corpus Iuris Civilis 2, 119).

[4] Vgl. den etymologische Erklärungsversuch: „Servi ex eo appellati sunt, quod imperatores captivos vendere ac per hoc servare nec occidere solent“ Dig. Florentin 1,5,4,2-3 (Corpus Iuris Civilis 2, 118).

[5] Vgl. Herrmann-Otto, Elisabeth, Sklaverei und Freilassung in der griechisch-römischen Welt (Studienbücher Antike 15), Hildesheim/Zürich/New York 2009, 192.

[6] Vgl. Flaig, Egon, Weltgeschichte der Sklaverei, München 2009, 56.

[7] Vgl. Herrmann-Otto, Sklaverei, 28. Sie macht zusätzlich auf die Diskrepanz aufmerksam, die sich zwischen dieser Regelung (ius gentium) und dem Grundsatz des Frei-Geborenwerdens aller Menschen (ius naturale) auftut.

[8] Dig. Marcian 1,5,5,1 (Corpus Iuris Civilis 2, 118).

[9] Herrmann-Otto nennt die Überzeugung der iusta servitus und dass der Sklaventod dem Hungertod vorzuziehen sei als weitere denkbare Motive. „Die Möglichkeit einer Perspektive in der Sklaverei muss die Perspektivlosigkeit der Armut aufgewogen haben.“ (197) Gleichzeitig erinnert sie daran, die Maßnahmen von Seiten eines Herren nie Ausdruck eines ausgeprägten Humanismus waren, sondern der Wahrung seiner Interessen dienten. Vgl. Dies., Sklaverei, 197-199.

[10] Herrmann-Otto, Sklaverei, 195.

[11] „Ein Kind, das ausgesetzt gefunden wurde, schuldet zwanzig Jahre lang, Sklavenarbeit zu erbringen, freilich nur, wenn der, welcher es aufgehoben hat, dieses (Kind) schweigend aufgehoben hat. Wenn er dieses aber vor dem tabularis in einer Urkunde aufgehoben hat, indem er kundtut, er nehme es nur deshalb an, damit es ihm alle Tage seines Lebens Sklavenarbeit leiste, dann soll es bis zu seinem Ende Sklave sein.“ Sententiae Syriacae 98, nach: Eck, Werner/Heinrichs, Johannes, Sklaven und Freigelassene in der Gesellschaft der römischen Kaiserzeit (TzF 61), Darmstadt 1993, 19.

[12] Vgl. Herrmann-Otto, Sklaverei, 195.

[13] Flaig, Weltgeschichte, 59.

[14] Vgl. Schumacher, Leonhard, Sklaverei in der Antike. Alltag und Schicksal der Unfreien, München 2001, 34.

[15] Vgl. Flaig, Weltgeschichte, 62.

[16] Gaius inst. 1,12 (Manthe TzF 81, 38).

[17] Vgl. Waldstein, Wolfgang, Art. Freigelassene, in: Handwörterbuch der antiken Sklaverei, Mainz 2007.

[18] Vgl. Herrmann-Otto, Sklaverei, 200.

[19] Vgl. Flaig, Weltgeschichte, 62.

[20] Vgl. Alföldy, Géza, Die Freilassung von Sklaven und die Struktur der Sklaverei in der römischen Kaiserzeit, in: Ders., Die römische Gesellschaft. Ausgewählte Beitrag (Heidelberger althistorische Beiträge und epigraphische Studien 1), Stuttgart 1986, 286-332, 287.

[21] Vgl. Flaig, Weltgeschichte, 62.

[22] So vertreten von Alföldy, Freilassung, 318f.

[23] Vgl. Flaig, Weltgeschichte, 62.

[24] „So konnte ein tüchtiger selbständiger libertus für seinen früheren Eigentümer fast ebenso wertvoll sein, wie er es als Sklave war, was häufig die Freilassungsursache gebildet haben dürfte […].“ Brockmeyer, Norbert, Antike Sklaverei (EdF 116), Darmstadt 1979, 157.

[25] Brockmeyer, Sklaverei, 157; Flaig, Weltgeschichte, 62.

[26] Schumacher weist darauf hin, dass vor allem Feld- und Hirtensklaven, zu Zwangsarbeit verurteilte Straftäter und im funktionalen Bereich der Verwaltung eingesetzte Sklaven kaum mit ihrer Freilassung rechnen konnten, im Gegensatz zu Sklaven im Haushalt, in Manufakturen, Gewerbebetrieben, freien Berufen, im Bildungswesen oder im Großhandelsbereich. Vgl. Schumacher, Leonhard, Sklaverei in der Antike. Alltag und Schicksal der Unfreien, München 2001, 292f.

[27] Knoch, Stefan, Sklavenfürsorge im Römischen Reich. Formen und Motive (Sklaverei - Knechtschaft - Zwangsarbeit 2), Hildesheim (u.a.) 2005, 237.

[28] Otto-Herrmann, Sklaverei, 202.

[29] Vgl. folgenden Beitrag, der sehr interessante und ungeahnte Aspekte der Flucht beleuchtet: Kudlien, Fridol, Zur sozialen Situation des flüchtigen Sklaven in der Antike, in: Hermes 116 (1988), 232-252. Als Ausgangspunkt jeder Auseinandersetzung mit der Sklavenflucht gilt nach wie vor: Bellen, Heinz, Studien zur Sklavenflucht im römischen Kaiserreich (Forschungen zur antiken Sklaverei 4), Wiesbaden 1971.

[30] Grieser, Heike, Die antike Sklaverei aus frühchristlicher Perspektive. Eine Diskursanalyse, in: ThQ 192 (2012), 2-20, 2. Als sehr bewegendes autobiographisches Zeugnis einer Sklavin an der Wende zum 21. Jahrhundert sei verwiesen auf Nazer, Mende/Lewis, Damian, Sklavin: Gefangen - Geflohen - Verfolgt, München 2004.

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